Blog Post

von Tobias Panzer 17. Februar 2025
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde neben weiteren Änderung auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG reformiert und internationalisiert. Was dies für dich bedeutet und welche neuen Wertgrenzen du beachten musst, findest du hier.
von Tobias Panzer 3. Februar 2025
Eine Übersicht über die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl unter Betrachtung der steuerpolitischen Bestrebungen.
Show More

Mit Startezeitpunkt im Dezember 2024 hat die Finanzverwaltung mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) begonnen. Somit könntest auch du bald Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Erfahre hier, was es mit der Wirtschafts-ID auf sich hat und was dies für dich bedeutet.

Für steuerliche Abwicklungszwecke waren bislang drei unterschiedliche Zuordnungsmerkmale vorgesehen:
  1.  Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Eine nicht veränderliche Nummer von natürlichen Personen, die mit der Geburt vergeben wird und die ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal ist.
  2. Steuernummer: Von einem Einzelfinanzamt vergebene Nummer, die eine interne Zuordnung innerhalb des jeweiligen Finanzamtes ermöglicht und für Zwecke der Abwicklung von Steuerangelegenheiten notwendig ist.
  3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Eine mit Ländercode gekennzeichnete Nummer, die es im internationalen Geschäftsverkehr und gegenüber von Online-Marktplätzen ermöglicht, die umsatzsteuerliche Registrierung als Unternehmer beim Finanzamt nachzuweisen.
Die drei bestehenden Zuordnungsmerkmal werden nun um ein weiteres Merkmal ergänzt: Die Wirtschafts-ID.

Was genau is die Wirtschafts-ID und wofür ist sie zu verwenden?
Die W-IdNr. ist eine Nummer, die eine eindeutige Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Vereinigungen im Besteuerungsverfahren ermöglichen soll. Perspektivisches Ziel ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander ("Once-Only-Prinzip"). Nach Abschluss der erstmaligen Zuteilung ist die W-IdNr. verpflichtend bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden zu verwenden. Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorerst bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.

Wer bekommt alles eine Wirtschafts-ID und wie erhalte ich sie?
Die W-IdNr. wird an alle sog. "wirtschaftlich tätigen Personen" vergeben. Gemeint sich damit alle Personen, die ein Unternehmen führen, wobei die Rechtsform als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen unerheblich ist.
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Antragstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist weder notwendig noch möglich. Die Vergabe erfolgt dabei stufenweise.
  1. Besitzt du bereits eine USt-IdNr., so gilt diese ab der öffentlichen Bekanntmachung vom 25.10.2024 auch als W-IdNr., wobei die USt-IdNr. um die Zahlenfolge "-00001" noch zu erweitern ist.
  2. Hast du bisher keine USt-IdNr., erhälst du deine W-IdNr. über ELSTER, wenn du der elektronischen Zustellung zugestimmt hast. Ansonsten geht dir die W-IdNr. per Brief zu. Die Vergabe der W-IdNr. hat am 01.12.2024 begonnen und soll im Kalenderjahr 2026 abgeschlossen sein.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein optimales Online-Erlebnis bieten zu können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Mehr Infos
×
Share by: